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Die Ausbildungsordnung, exakt die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler / zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin" wurde am 14. März im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.8.2007 in Kraft.

Mit ihr wird ein neues bundeseinheitliches Berufsprofil mit den Kernkompetenzen Anwenden mathematischer Modelle, Algorithmen und Methoden sowie Programmieren geschaffen. Abgrenzendes Kriterium zum Fachinformatiker - Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist die Vermittlung von umfassenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen im Rahmen der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule.

Die Ausbildungsordnung gliedert sich in den Verordnungstext und eine Anlage, den Ausbildungsrahmenplan und regelt den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung zum MATSE. Ihr Gegenstück für den schulischen Teil der Ausbildung ist der Rahmenlehrplan.

Folgende Informationen stehen hier für Sie bereit: