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Rechtsgrundlage der dualen Ausbildung ist für Betriebe die Ausbil­dungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans und für Berufsschulen der Rahmenlehrplan. Diese Pläne für die betriebliche sowie schulische Ausbildung wurden zeitlich parallel erarbeitet und inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Die neben­stehende Grafik zeigt die Beziehungen zwischen diesen Rechts­grundlagen sowie Betrieben und Berufsschulen.

Die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von den zuständigen Bundesministerien, in diesem Fall dem Bundesministe­rium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie dem für Bildung und Technologie (BMBF) erlassen, der Rahmenlehrplan von der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK). Der Rahmenlehrplan der KMK hat empfehlenden Charakter und kann von den einzelnen Bundesländern unmittelbar oder in modifizierter Fassung umgesetzt werden. Beide Rahmenpläne treten zum 1. August 2007 in Kraft.

Die fachliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung sowie des Aus­bildungsrahmenplans wurde unter der Federführung des Bundes­instituts für Berufsbildung von den Sachverständigen des Bundes geleistet. Sie kommen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis und werden von den für Berufsbildung zuständigen Spitzenorgani­sa­tionen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) benannt. Der Rahmenlehrplan wird vom Rahmenlehrplanausschuss erarbeitet. Seine Mitglieder werden von der KMK benannt.

Sachverstän­dige des Bundes und Mitglieder des Rahmenlehr­plan­aus­schusses haben auch gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufs­bildung und den Sozialparteien diese Umsetzungshilfe erarbeitet, um Ausbil­der/in­nen, Berufsschullehrer/innen sowie Mitgliedern von Prüfungs­ausschüssen die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu erleichtern. Informa­tio­nen zu den Überlegungen und Fakten, die für die Entschei­dungen im Neu­ordnungsverfahren wesentlich waren, können eine wichtige Hilfe sein.