Rechtsgrundlage der dualen Ausbildung ist für Betriebe die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans und für Berufsschulen der Rahmenlehrplan. Diese Pläne für die betriebliche sowie schulische Ausbildung wurden zeitlich parallel erarbeitet und inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Die nebenstehende Grafik zeigt die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgrundlagen sowie Betrieben und Berufsschulen.
Die Ausbildungsordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von den zuständigen Bundesministerien, in diesem Fall dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie dem für Bildung und Technologie (BMBF) erlassen, der Rahmenlehrplan von der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK). Der Rahmenlehrplan der KMK hat empfehlenden Charakter und kann von den einzelnen Bundesländern unmittelbar oder in modifizierter Fassung umgesetzt werden. Beide Rahmenpläne treten zum 1. August 2007 in Kraft.
Die fachliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung sowie des Ausbildungsrahmenplans wurde unter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung von den Sachverständigen des Bundes geleistet. Sie kommen aus der betrieblichen Ausbildungspraxis und werden von den für Berufsbildung zuständigen Spitzenorganisationen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) benannt. Der Rahmenlehrplan wird vom Rahmenlehrplanausschuss erarbeitet. Seine Mitglieder werden von der KMK benannt.
Sachverständige des Bundes und Mitglieder des Rahmenlehrplanausschusses haben auch gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und den Sozialparteien diese Umsetzungshilfe erarbeitet, um Ausbilder/innen, Berufsschullehrer/innen sowie Mitgliedern von Prüfungsausschüssen die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu erleichtern. Informationen zu den Überlegungen und Fakten, die für die Entscheidungen im Neuordnungsverfahren wesentlich waren, können eine wichtige Hilfe sein.